OLG Zweibrücken - Beschluss vom 14.07.2016
1 OWi 1 Ss Bs 31/16
Normen:
StVO § 3; StVO § 49; StVG § 24;
Vorinstanzen:
AG Landau i. d. Pfalz, vom 04.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7359 Js 17018/15

Kein Vier-Augen-Prinzip bei Messverfahren Riegl FG 21-P

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.07.2016 - Aktenzeichen 1 OWi 1 Ss Bs 31/16

DRsp Nr. 2017/14590

Kein Vier-Augen-Prinzip bei Messverfahren Riegl FG 21-P

Es gibt kein "Vier-Augen-Prinzip", nach dem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte Messwert und die Übertragung dieses Messwertes in das Messprotokoll von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden sind.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Jugendrichters bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz vom 4. April 2016 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO).