BayObLG - Beschluss vom 01.10.2019
202 ObOWi 1797/19
Normen:
StPO § 353;

Keine Begünstigung berufsbedingter Vielfahrer bei Ausnahmen vom RegelfahrverbotBeharrlicher Pflichtenverstoß auf autobahnähnlich ausgebauter StreckeGeschwindigkeitsüberschreitung bei 80 km/h wegen Nässe

BayObLG, Beschluss vom 01.10.2019 - Aktenzeichen 202 ObOWi 1797/19

DRsp Nr. 2021/14111

Keine Begünstigung berufsbedingter Vielfahrer bei Ausnahmen vom Regelfahrverbot Beharrlicher Pflichtenverstoß auf autobahnähnlich ausgebauter Strecke Geschwindigkeitsüberschreitung bei 80 km/h wegen Nässe

1. Dass ein Betroffener berufsbedingt stärker dem Risiko wiederholter straßenverkehrsrechtlicher Auffälligkeit ausgesetzt ist, rechtfertigt ein Abweichen von einem nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot auch bei einer geständigen Einlassung oder einem sonst günstigen, ggf. in einer Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch zum Ausdruck gebrachten Eindruck oder einer aus sonstigen Gründen positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (st.Rspr.; u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschl. v. 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 = OLGSt O-WiG § 11 Nr 5 und 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 bei juris); dies liefe auf eine ungerechtfertigte Privilegierung von sich über wiederholte Warnappelle beharrlich hinwegsetzenden ,Wiederholungstätern' hinaus, was mit der vom Verordnungsgeber mit der Umschreibung des Regelfalls eines beharrlichen Pflichtenverstoßes zu entnehmenden Wertung unvereinbar wäre.