OLG Bamberg - Beschluss vom 22.07.2016
3 Ss OWi 804/16
Normen:
StVG §§ 24; StVG § 25 I 1; BKatV §§ 1 II, 3 I, 4 I 1, 4 II 2;

Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren aufgrund eines neuerlichen Verkehrsverstoßes

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 804/16

DRsp Nr. 2016/17869

Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren aufgrund eines neuerlichen Verkehrsverstoßes

1. Für die Verwirkung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots aufgrund eines Regelfalls im Sinne der §§ 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV kommt es weder darauf an, ob sich der neuerliche Verkehrsverstoß zugleich als Regelfall nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV darstellt noch darauf, dass der Betroffene bislang erst eine einschlägige Voreintragung aufweist oder darauf, dass die Jahresfrist des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nur knapp unterschritten worden ist.2. Dass der Betroffene als 'Vielfahrer' berufsbedingt verstärkt am Straßenverkehr teilnimmt und nunmehr erst zum zweiten Mal wegen eines einschlägigen Verstoßes auffällig geworden ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung auch in Verbindung mit der Annahme einer günstigen Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (u.a. Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116).