OLG Dresden - Beschluss vom 27.04.2004
Ss (OWi) 128/04
Normen:
StPO § 206a ; OWiG § 31 Abs. 2 § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 33 Abs. 2 § 66 ; StVG § 26 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
AG Kamenz, vom 28.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 230 Js 15182/03

Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei nachträglichem Eingriff in das automatisierte Verfahren ohne erneute Prüfung

OLG Dresden, Beschluss vom 27.04.2004 - Aktenzeichen Ss (OWi) 128/04

DRsp Nr. 2004/16782

Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei nachträglichem Eingriff in das automatisierte Verfahren ohne erneute Prüfung

1. Hat die Verwaltungsbehörde das Ermittlungsverfahren zunächst gegen den Halter geführt, beinhaltet die Entscheidung der Sachbearbeiterin, gegen den Fahrer zu ermitteln, einen Eingriff in den schematisierten EDV-Arbeitsablauf, der von dem darin manifestierten, ursprünglichen Willen der Behörde abweicht; die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung für Anhörungsbögen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellen, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich ist, können darauf nicht angewendet werden.2. Der nachträglichen Eingabe der festgestellten Personalien des mutmaßlichen Fahrzeugführers durch die Sachbearbeiterin muss eine (wenn unter Umständen auch nur oberflächliche) Prüfung vorausgehen, inwieweit die den Verfahrensgegenstand bildende Tat bezüglich des Betroffenen überhaupt noch verfolgbar, insbesondere ob die Tat nicht bereits verjährt ist.

Normenkette:

StPO § 206a ; OWiG § 31 Abs. 2 § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 33 Abs. 2 § 66 ; StVG § 26 Abs. 3 ;

Gründe:

I.