Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. März 2008 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Öffentlichkeit eines unter einer Bahnlinie hergestellten "Durchgangs mit Dohlen".
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