OLG Dresden - Beschluß vom 08.01.1999 (2 Ss (OWi) 681/98) - DRsp Nr. 1999/7053
OLG Dresden, Beschluß vom 08.01.1999 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 681/98
DRsp Nr. 1999/7053
»Ist gegen den Betroffenen in den 2 Jahren vor der zu ahndenden Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt, sondern die Entziehung seiner Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2StGB angeordnet worden, ist die Bestimmung des Eintritts der Wirksamkeit des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2 lit. a S. 1 StVG nicht ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus dem Analogieverbot zu Lasten des Betroffenen nach § 3OWiG; der Gesetzgeber hat offensichtlich übersehen, jedenfalls die wegen Verkehrsstraftaten oder eines sich auf diese beziehenden Vollrausches nach § 323aStGB erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 S. 1 StGB als weiteren die Rechtsfolge nach § 25 Abs. 2 lit. a S. 1 StVG ausschließenden Grund aufzuführen.«