OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.03.1999 (2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II) - DRsp Nr. 1999/10655
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.03.1999 - Aktenzeichen 2a Ss (OWi) 58/99 - (OWi) 15/99 II
DRsp Nr. 1999/10655
»Bei der Beurteilung, ob der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, darf der Tatrichter zu dessen Lasten sich nicht damit begnügen, daß Polizeibeamte, die sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, auf die von ihnen erstattete Anzeige einfach Bezug nehmen.«