OLG Hamm - Beschluß vom 22.03.1995 (2 Ss OWi 808/95) - DRsp Nr. 1996/29438
OLG Hamm, Beschluß vom 22.03.1995 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 808/95
DRsp Nr. 1996/29438
Um einen Ausnahmefall, der ein Absehen von der Verhängung des nach der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigt, handelt es sich nicht, wenn der Verkehrsverstoß (fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 45 km/h) zur Nachtzeit von einem PkwÄFahrer begangen wird, der verkehrsrechtlich in den letzten zwei Jahren nicht in Erscheinung getreten ist.