I.
Das Amtsgericht Dessau hat den Betroffenen durch Urteil vom 02.07.1996 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200,00 DM verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat untersagt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Es hat dazu im wesentlichen festgestellt:
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