OLG Thüringen - Urteil vom 17.07.1996 (4 U 230/96) - DRsp Nr. 1998/1454
OLG Thüringen, Urteil vom 17.07.1996 - Aktenzeichen 4 U 230/96
DRsp Nr. 1998/1454
Ein Anspruch auf Rettungskostenersatz besteht nicht, wenn ein Autofahrer anläßlich eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Fuchs bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h in einer gefährlichen Kurve auf schmutzbedeckter, regennasser Fahrbahn bremst.