1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Die Sache wird auf den Senat übertragen.
3. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts B. zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Fahrens eines nicht verkehrssicheren Lkws" zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt und dazu folgende Feststellungen getroffen:
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