BayObLG - Beschluss vom 08.04.2004
1 St RR 56/04
Normen:
StPO § 265 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 2004, 43
DAR 2004, 400
NJW 2004, 2607
NStZ-RR 2004, 248
NZV 2004, 425
VRS 106, 456
zfs 2004, 334

Rechtlicher Hinweis; Fahrverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - Aktenzeichen 1 St RR 56/04

DRsp Nr. 2004/6296

Rechtlicher Hinweis; Fahrverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis

»Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.«

Normenkette:

StPO § 265 Abs. 1, 2 ;

Sachverhalt: