OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.01.2021
4 LB 9/20
Normen:
StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 45/19

Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids über eine Abschleppmaßnahme

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 4 LB 9/20

DRsp Nr. 2021/3066

Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids über eine Abschleppmaßnahme

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das ohne mündlichen Verhandlung am 28. März 2019 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Hinsichtlich der Kosten des gesamten Verfahrens ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Kostenbescheid, der gegen ihn aus Anlass einer Abschleppmaßnahme erlassen worden ist.