OWiG § 46 Abs. 1; § 71 Abs. 1; § 77bStVG § 24 Abs. 1; § 25 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.StVO § 41 Abs. 2; § 49 Abs. 3 Nr. 4BKatV § 4 Abs. 2 Satz 2Eine die nachträgliche Fertigung von Urteilsgründen sperrende Bekanntgabe durch Hinausgabe eines sog. 'Protokollurteils' liegt wegen des Fehlens einer gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 StPO richterlich angeordneten und deshalb unwirksamen Zustellung nicht vor, wenn das ohne Gründe in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommene Urteil von der Geschäftsstelle ohne Anordnung des Richters bekannt gegeben worden ist.
Tenor
I. II.
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