OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1999
22 U 256/98
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 § 462 § 472 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 505
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 18.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 177/98

Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 22 U 256/98

DRsp Nr. 1999/7880

Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

»1. Bei einem Händlerverkauf eines Gebrauchtwagens sichert der Verkäufer durch eine Kilometerangabe im Zweifel zu, daß das Fahrzeug keine höhere als die angegebene Gesamtfahrleistung aufweist.2. Wenn in dem Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Verkäufer ausdrücklich auf die Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Leasingnehmer, der das Fahrzeug ausgesucht hat, Bezug genommen ist, wird hierdurch eine Zusicherung des Verkäufers gegenüber dem Leasingnehmer Inhalt des Kaufvertrags.3. Zur Berechnung der Minderung des Kaufpreises, wenn die Gesamtfahrleistung eines Gebrauchtfahrzeugs nicht der Zusicherung des Verkäufers entspricht.«

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 § 462 § 472 ;

Tatbestand: