OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.07.2004
4 U 644/03
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 840 ; BGB § 842 ; BGB § 847 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 369/01

Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht]

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004 - Aktenzeichen 4 U 644/03

DRsp Nr. 2005/2510

Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht]

1. Zur Frage, inwieweit einem Unfallgeschädigten Schadenersatz zu gewähren ist für die materiellen und immateriellen Folgen eines Sturzes, den er auf einem trotz Schneeglätte nicht geräumten oder gestreuten Privatweg erlitten hat. 2. Zum Haftungsausschluss durch Aufstellen eines Hinweisschildes mit der Aufschrift "Privatgrundstück, Parken verboten, Betreten und Befahren auf eigene Gefahr" und zur Frage des Mitverschuldens des Unfallgeschädigten an der Entstehung des Schadens. 3. Zur Bemessung des erstattungsfähigen Gesamtschadens und des Schmerzensgeldanspruchs.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 840 ; BGB § 842 ; BGB § 847 ;

Entscheidungsgründe:

A.