VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Verwaltungsrechtssache
wegen Betriebserlaubnis für Kraftrad
hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart nach mündlichen Verhandlung am 26. November 2008 durch den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts XXX, den Richter am Verwaltungsgericht XXX und die Richterin am Verwaltungsgericht XXX sowie durch die ehrenamtlichen Richter XXX und XXX ohne (weitere) mündliche Verhandlung
am 01. Juli 2009
für R e c h t erkannt:
Der Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01. April 2008 wird aufgehoben.
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