OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 09.06.1999
1 L 307/98
Normen:
KAG-MV § 8 ;

Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen 1 L 307/98

DRsp Nr. 2000/7801

Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

»1. Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im zeitlichen Geltungsbereich einer - gegebenenfalls rückwirkenden - Beitragssatzung liegt (Bestätigung von OVG Greifswald, B. v. 29. Juli 1997 - 6 M 93/97 - NordÖR 1998, 267 DVBl 1998, 56 m.abl. Anm. Driehaus). 2. Der Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen in Höhe von mehreren hunderttausend DM gehört ersichtlich nicht als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, sondern muß von der Gemeindevertretung beschlossen werden.»

Normenkette:

KAG-MV § 8 ;

Tatbestand: