VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
In der Verwaltungsrechtssache
am 11. Februar 2009
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner ungarischen Fahrerlaubnis mit der Wirkung, dass er im Inland keine Kraftfahrzeuge mehr führen darf.
Dem im Jahr 1945 geborenen Kläger wurde im Jahr 1987 nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,69 Promille die Fahrerlaubnis entzogen. Nach mehreren negativ verlaufenen medizinisch-psychologischen Untersuchungen lehnte das Landratsamt XXXXXXXX seinen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis im Jahr 1989 ab.
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