Das AG hat den Betr. am 22.06.2015 wegen einer am 19.05.2014 fahrlässig außerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 35 km/h zu einer Geldbuße von 240 € verurteilt und gegen ihn wegen des aufgrund seiner Vorahndungen angenommenen beharrlichen Pflichtenverstoßes außerhalb eines Regelfalls i.S.v. § 4 II 2 BKatV ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr. erwies sich auf die Sachrüge im Rechtsfolgenausspruch als überwiegend erfolgreich und führte zum Wegfall des Fahrverbots.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|