1. Auf die Rechtsbeschwerde der Verfallsbeteiligten wird das Urteil des Amtsgerichts - Bußgeldrichter - Ludwigshafen am Rhein vom 27. Februar 2009 geändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen die Verfallsbeteiligte wird der Verfall eines Geldbetrages in Höhe von 104 € angeordnet.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
2. Die Verfallsbeteiligte hat auch die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen, jedoch wird die Gerichtsgebühr um 1/3 ermäßigt. Die entstandenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Verfallsbeteiligten werden zu 1/3 der Staatskasse auferlegt.
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