Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 25. Mai 2023 mit Ausnahme der Feststellungen zur Fahrereigenschaft aufgehoben.
II.Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen.
I.
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