OLG Bamberg - Beschluss vom 22.10.2009
3 Ss OWi 1194/2009
Normen:
BKatV § 1 Abs. 2; BKatV § 3 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Erlangen, vom 15.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 913 Js 143758/09

Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlichen Pflichtenverstoßes trotz fehlender früherer ,erhöhter Bußgeldahndungen

OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1194/2009

DRsp Nr. 2010/16631

Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlichen Pflichtenverstoßes trotz fehlender früherer ,erhöhter' Bußgeldahndungen

Die Ahndung früherer Geschwindigkeitsüberschreitungen oder vergleichbarer Verkehrsverstöße mit einem "erhöhten" Bußgeld wird zwar in vielen Fällen die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes außerhalb eines Regelfalls nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nahe legen; sie ist jedoch nicht Voraussetzung für die Annahme von "Beharrlichkeit" i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (Anschluss an BayObLG DAR 2004, 230 f. = VRS 106, 394 ff. = VerkMitt 2004, Nr. 40).

I. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 15. Juli 2009 wird als unbegründet verworfen.

II. Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

BKatV § 1 Abs. 2; BKatV § 3 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Das Amtsgericht hat die Betroffene am 15.07.2009 wegen einer am 09.02.2009 fahrlässig begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um (mindestens) 30 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und gegen sie - entsprechend dem Bußgeldbescheid vom 12.05.2009 - ein mit der Anordnung nach § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG verbundenes Fahrverbot von einem Monat verhängt.