Der PKW des Klägers,, amtliches Kennzeichen für den bei der Beklagten Vollkaskoversicherungsschutz (Selbstbeteiligung: 1.000 DM) bestand, wurde bei einem von dem Bruder des Klägers, M K am 5. Juni 1993 verursachten Verkehrsunfall schwer beschädigt. Die Reparaturkosten wurden mit 21.377,30 DM, der Wiederbeschaffungswert mit 16.300 DM veranschlagt.
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