Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit mehr als 0,8 %o Alkohol im Blut zu einer Geldbuße von 1000 DM und verhängte außerdem ein dreimonatiges Fahrverbot.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen führte zur Einstellung des Verfahrens.
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