Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldbuße auf 100 € reduziert wird.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendige Auslagen; jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um ein Viertel ermäßigt. In diesem Maße fallen die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren der Landeskasse zur Last.
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