An das
Amtsgericht ...
... (Anschrift)
Az. ...
In dem
Bußgeldverfahren
gegen ...
wegen Ordnungswidrigkeit
weist die Verteidigung
vorsorglich darauf hin, dass für den Fall der Verurteilung des Betroffenen
wegen Doppelwochenlenkzeitüberschreitung und wegen Überschreitung der täglichen
Lenkzeit von einer tateinheitlichen Tatbegehung i.S.v. § 19 OWiG
auszugehen sein wird (so auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.07.2010 - 2 Ss OWi
17/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.02.2010 - 2 Ss
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