Vorsorglicher Hinweis auf Tateinheit bei Doppelwochenlenkzeitüberschreitung

An das

Amtsgericht ...

... (Anschrift)

Az. ...

In dem

Bußgeldverfahren

gegen ...

wegen Ordnungswidrigkeit

weist die Verteidigung vorsorglich darauf hin, dass für den Fall der Verurteilung des Betroffenen wegen Doppelwochenlenkzeitüberschreitung und wegen Überschreitung der täglichen Lenkzeit von einer tateinheitlichen Tatbegehung i.S.v. §  19 OWiG auszugehen sein wird (so auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.02.2010 - 2 Ss Bs 82/09).

Rechtsanwalt