Autor: Koehl |
Schuldhaftes Handeln kann dem Betroffenen nur vorgeworfen werden, wenn er entweder vorsätzlich oder aber fahrlässig handelt. In der Praxis ist die fahrlässige Begehung viel häufiger als die vorsätzliche. Das Urteil muss deutlich machen, ob es Vorsatz oder Fahrlässigkeit annimmt (BayObLG,
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