Mandatssituation 12.2: Brückenabstandsmessverfahren

Autor: Weingran

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Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Auf dem Messfilm, der der Ermittlungsakte beilag, sieht man, dass sowohl der Fahrer als auch das Fahrzeugkennzeichen allein mit Hilfe der Übersichtskamera identifiziert werden konnten. Anhaltspunkte eines nicht nur vorübergehenden Verstoßes finden sich hingegen nicht.

Praxistipp

Die Bitte um Akteneinsicht sollte mit dem Übersenden eines DVD-Rohlings verbunden werden. Die Bußgeldstelle wird den Messfilm auf den DVD-Rohling brennen.

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Mit welcher Kamera lassen sich Fahrer und Fahrzeugkennzeichen identifizieren?

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Beweisverwertungsverbot