Mandatssituation 12.4: Verkehrskontrollsystem

Autor: Weingran

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Auf dem Messfilm, der der Ermittlungsakte beilag, lassen sich keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung erkennen. Der Mandant besteht aber darauf, dass er die Faustformel "Abstand gleich halber Tachowert" eingehalten habe. Die Messung müsse fehlerhaft sein.

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Liegt der Kamerastandpunkt mindestens 3 m über der Fahrbahnoberfläche?

Liegt ein Referenzvideo vor?

Stimmen die Kamerastandpunkte überein?

Bilden vier Passpunkte ein Viereck?

Schließt das Viereck zwei Kontrollpunkte ein?

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Selbst wenn die Fragen aus der Checkliste ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen beantwortet werden könnten, lässt sich nicht sagen, ob die Abstandsmessung korrekt ist. Dem Mandanten ist daher zu empfehlen, ein technisches Gutachten einzuholen.

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Wenn der Mandant die Kosten eines solchen Gutachtens nicht scheut, dann ist Kontakt zu einem geeigneten Sachverständigen aufzunehmen und diesem der wesentliche Teil der Ermittlungsakte, vor allem das Mess- und Referenzvideo, zur Verfügung zu stellen.

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Antrag auf Einstellung des Bußgeldverfahrens: Verkehrskontrollsystem