Autor: Weingran |
(1) Das Halten ist unzulässig [Ausnahme]
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(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt [Definition]. | ||||||||||
(3) Das Parken ist unzulässig [Ausnahme]
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(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
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