Mandatssituation 2.11: Zu schnell und Handy am Ohr; Absehen von Fahrverbot

Autor: Sitter

Sachverhalt Checkliste Lösung

Der Mandant erhält eine Anhörung nebst Frontfoto: Dieses zeigt ihn unmissverständlich mit seinem Mobiltelefon am Ohr. Damit nicht genug: Er soll auch innerorts mit 84 km/h statt wie erlaubt mit 60 km/h gefahren sein. Er möchte wissen, welche Geldbuße ihn erwartet und ob ein Fahrverbot droht.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Kostenhinweis für Beratung, ggf. Rechtsschutzanfrage

Prüfung der §§ 19, 20 OWiG

Gegebenenfalls 250-Euro-Grenze beachten

Droht ein Fahrverbot, immer an § 4 Abs. 4 BKatV denken

Sachverhalt Checkliste Lösung

Tateinheit

Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, liegen also durch diese Handlung mehrere Verkehrsverstöße vor, so wird nach § 19 Abs. 1 OWiG nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. Diese richtet sich nach § 19 Abs. 2 OWiG nach der Norm, die die höchste Geldbuße androht. Diese wird angemessen, i.d.R. um die Hälfte der Regelbuße des zweiten Verstoßes, erhöht. Eine Erhöhung nach einer bestimmten mathematischen Regel ist indes unzulässig (OLG Düsseldorf, NZV 2011, 49).

Ahndung