OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.12.1982 (3 U 117/81)
Die Berufung ist zulässig und in der Sache zu einem Teil begründet. Die Beklagten sind nach den §§ 823 BGB, 3 PflVG als Gesamtschuldner verpflichtet, auch den etwaigen Zukunftsschaden des Klägers zu ersetzen. Insoweit [...]