OLG Braunschweig - Urteil vom 09.01.1990 (5 U 8/89)
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Braunschweig vom 22. Februar 1989 abgeändert und neu gefaßt. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.333,33 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3. [...]