OLG Koblenz - Beschluß vom 20.02.1990 (14 W 94/90)
Die gemäß §§ 21 RPflG, 104 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die der Beklagten zu 2) für die Erstellung eines Auszugs aus den Ermittlungsakten entstandenen Kosten [...]