BVerwG - 22.02.1991 (7 CB 37.90)
b. »Nach § 18 FahrlPrüfO [Prüfungsordnung für Fahrlehrer vom 27.7.1979 (BGBl. I S. 1263)] hat der Bewerber nachzuweisen, daß er in der Lage ist, einen Fahrschüler im Straßenverkehr richtig anzuleiten. Daß er diesen [...]