Durch Beschluss vom 21. Januar 2003 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 29. Oktober 2002 wiederhergestellt, mit dem dieser dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entzog, weil sich der Antragsteller einem behördlich angeordneten Drogenscreening nicht unterzogen hatte. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hat keinen Erfolg.
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