FG Münster - Urteil vom 05.04.2005 (13 K 2663/04 Kfz)
Die Klägerin betreibt die Vermietung von Anhängern. Auf sie wurden folgende Anhänger bzw. Sattelauflieger, sämtlich mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 24.000 kg, mit einem Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem [...]