Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr teilweise abgeändert und die Beklagte zu 2. verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten haben die Klägerin zu 75% und die Beklagte zu 2. zu 25% zu tragen.
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