2/5 12/2021 - 150. AL

2/5.1 Zahlungen des Beschenkten zur Anspruchsabwehr als abzugsfähiger Aufwand

BFH, Urteil vom 06.05.2021 - I R 24/19

Leitsätze des

1.

Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gem. §  10 Abs.  5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. §  1 Abs.  2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.

2.

Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. §  175 Abs.  1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.

Sachverhalt

Die Mutter des Klägers schenkte diesem in 2003 ein Grundstück. Das Grundstück hatte die Mutter von ihrem in 1997 verstorbenen Ehemann, dem Vater des Klägers, geerbt. Hierbei war zunächst (irrtümlich) angenommen worden, die Mutter sei aufgrund des vorhandenen Ehegattentestaments unbeschränkte Alleinerbin ihres verstorbenen Gatten geworden.

Das Finanzamt setzte für die Schenkung erklärungsgemäß Schenkungsteuer fest.

Nach dem Tod der Mutter in 2011 stellte das Nachlassgericht fest, dass das Ehegattentestament bislang fehlerhaft ausgelegt worden war.

Tatsächlich war die Mutter nach dem Tod ihres Mannes in 1997 nur dessen Vorerbin geworden und deshalb hinsichtlich ihres Erbrechts dahingehend beschränkt, dass eine Verschenkung des geerbten Grundbesitzes ohne die Zustimmung der vorgesehenen Nacherben - dem Kläger und dessen zwei Brüdern - nicht zulässig war.