Autor: Grziwotz |
Die Frage der Zuordnung der Verbindlichkeiten betrifft auch den Umfang der Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Für die AG und die GmbH bestehen bei der Frage der Zuordnung der Verbindlichkeiten im Grundsatz keine Unsicherheiten. Den Gläubigern einer AG und GmbH haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§
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