4/5.1 Umfassende Nachfolgeplanung

Autor: Grziwotz

4/5.1 Umfassende Nachfolgeplanung

Bei der Vererbung von Unternehmensbeteiligungen stellt das Erbrecht nur einen Aspekt dar. Eine Nachfolgeplanung, die allein das Erbrecht berücksichtigt, ist regelmäßig unzureichend. Neben den teilweise schwierigen erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere den Pflichtteilsansprüchen, müssen auch unternehmensstrategische, betriebswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und nicht zuletzt steuerrechtliche Gesichtspunkte beachtet werden.

In rechtlicher Hinsicht sind bei der Nachfolge in Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, da eine Vererbung von Beteiligungen an Gesellschaften stets nur im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen möglich ist. Erforderlich sind die Abstimmung zwischen gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel und Verfügung von Todes wegen. Im Hinblick auf die regelmäßig gleichzeitig gewünschte steueroptimale Gestaltung ist zwingend auch der Steuerberater des Mandanten einzubeziehen. Hierzu sollten der Rechtsanwalt und der Notar zumindest über Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht verfügen, ohne die bereits das entsprechende Problembewusstsein fehlen wird. Das Erbschaftsteuerrecht gehört ohnehin zum Repertoire des erbrechtlich versierten Anwalts und Notars.