5/7.2 Recht der Lebenspartnerschaft

Autor: Klose

5/7.2.1 Begründung der Lebenspartnerschaft (§ 1 LPartG)

Form

Die formalen Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft waren in § 1 LPartG a.F. geregelt. Sie ähnelten denjenigen einer Eheschließung. So musste die Erklärung, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, persönlich und gleichzeitig vor der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Hinweis

§ 1 LPartG wurde geändert, da seit dem 30.09.2017 Lebenspartnerschaften nicht mehr begründet werden (§ 1 LPartG n.F.).

5/7.2.2 Pflicht zur Fürsorge (§ 2 LPartG)

Gegenseitiges Einstehen