| Autor: Klose |
Die formalen Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft waren in § 1 LPartG a.F. geregelt. Sie ähnelten denjenigen einer Eheschließung. So musste die Erklärung, eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, persönlich und gleichzeitig vor der zuständigen Behörde abgegeben werden.
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