6/11.5 Fallbeispiele zum vorläufigen Rechtsschutz

Autoren: Bäßler/Friedrich

Nachfolgend sind Beispiele und Musterformulierungen zum vorläufigen Rechtsschutz im Kontext mit erbrechtlichen Sachverhalten dargestellt. Insofern gibt es mehrere denkbare Konstellationen, in denen der vorläufige Rechtsschutz Bedeutung erlangen könnte. So kann im folgenden Rahmen vorläufiger Rechtsschutz praktische Relevanz erlangen:

im Rahmen des Erbscheinsverfahrens zwischen Erbprätendenten und Erben/Erbschaftsbesitzern (Teil 6/11.5.1),

bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Verwaltung des Nachlasses zwischen Miterben (Teil 6/11.5.2),

im Verhältnis zwischen Erben und Testamentsvollstrecker (Teil 6/11.5.3),

im Verhältnis zwischen Erben und Erbschaftsbesitzern (Teil 6/11.5.4),

im Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben (Teil 6/11.5.5),

zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben (Teil 6/11.5.6),

zwischen Vermächtnisnehmern und Erben (Teil 6/11.5.7),

in Grundbuchangelegenheiten mit erbrechtlichem Hintergrund (Teil 6/11.5.8),

bei Vorgehen des Vertragserben nach § 2287 BGB (Teil 6/11.5.9).

Dabei kann grundsätzlich jeder erbrechtliche Anspruch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.