Die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) vom 12.06.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen - Nachlassgericht - vom 05.06.2015, Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1.).
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf € 146.000,00 festgesetzt.
I.
Notar X, der Beteiligte zu 1.), begehrt seinem Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses vom 11.05.2015, UR-Nr. [...]/2015, des Notars Y[...] (Bl. 14 ff. d. A.) stattzugeben.
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