I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten ein vertragliches Honorar aus einem Erbenermittlungsvertrag.
Dem Kläger ist vom Präsidenten des Landgerichts Baden-Baden durch Verfügung vom 06. Dezember 1977 (Bl. 123 d.A.) die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Nachlasswesens erteilt worden. Er ist als so genannter Erbensucher tätig.
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