OLG Celle - Beschluss vom 07.11.2002
6 W 97/02
Normen:
BGB § 133 § 1938 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 63
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 138/01
AG Buxtehude, - Vorinstanzaktenzeichen 9 VI 224/00

Auslegung eines Testaments; Einsetzung auf den Pflichtteil

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 6 W 97/02

DRsp Nr. 2004/7989

Auslegung eines Testaments; Einsetzung auf den Pflichtteil

Das bedingte Setzen einer Person auf den Pflichtteil muß nicht mit deren Erbeinsetzung verbunden sein, sondern kann sich in bedingter Enterbung erschöpfen, da die Enterbung nämlich nicht denknotwendig die Erbeinsetzung voraussetzt, sondern auch das gesetzliche Erbrecht betreffen kann.

Normenkette:

BGB § 133 § 1938 ;

Gründe:

Die weitere Beschwerde ist begründet.