BayObLG - Beschluß vom 14.03.1996 (2Z BR 121/95) - DRsp Nr. 1998/13301
BayObLG, Beschluß vom 14.03.1996 - Aktenzeichen 2Z BR 121/95
DRsp Nr. 1998/13301
»Das Recht, die Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks zu widerrufen, kann nur dadurch wirksam ausgeschlossen werden, daß das der Erteilung der Vollmacht zugrunde liegende Rechtsgeschäft (z. B. Auftragsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag) notariell beurkundet wird. Die Beurkundung nur der Erklärungen des Vollmachtgebers reicht nicht aus.«