I. Der Antragsteller ist der Sohn der Antragsgegnerin zu 1), die Antragsgegnerinnen zu 2) und 3) sind deren Töchter. Der im Jahre 1991 verstorbene Vater des Antragstellers war Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Kempen von T Blatt xxxx mit einem Hofvermerk eingetragenen Grundbesitzes. Der Vater war weiterhin Eigentümer des zum Hofe gehörigen Grundbesitzes, der im Grundbuch des Amtsgerichts Kempen von T Bl. xxx1 eingetragen ist. Schließlich war der Vater Eigentümer des Grundbesitzes, der im Grundbuch von T Bl. xxx2 eingetragen ist. Es handelt sich um die Parzelle Gemarkung T Flur 6 Flurstück 31, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche in einer Größenordnung von 2.935 m². Auf diesem Grundstück befindet sich das Einfamilienhaus H-Weg 40 (sogenannter F-Hof), das nebst zugehörigem Garten eine Größe von 1.225 m² aufweist und vermietet ist. Im Übrigen wird das Grundstück vom Hof aus als Weideland genutzt.
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