Die Parteien sind Geschwister. Sie streiten sich über das Erbe nach ihrem am 25. Dezember 1994 verstorbenen Vater ####### (Erblasser). Er war Eigentümer verschiedener Ländereien. Dazu gehörte zum einen der im Grundbuch von ####### Blatt 2217 eingetragene Grundbesitz zur Größe von 12,8403 ha einschließlich der Hofstelle in ####### , ####### , von ca. 3.900 qm. In dem Eigentum des Erblassers standen zum anderen weitere Flächen, eingetragen in den Grundbüchern von ####### Blatt 1641, 2218, 2412, von ####### Blatt 96 und von ####### Blatt 214.
Unstreitig bewirtschaftet der Beklagte seit Jahrzehnten von der Hofstelle in ####### die einstmals im Eigentum des Erblassers gestandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
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